Aktuell

Lehrrettungsassistent

Weiterhin sind im Rahmen des Rettungsdienstes bei der Feuerwehr Lüdenscheid einige Beamte zum Lehrrettungsassistenten weitergebildet worden. Jede Wachabteilung verfügt planerisch über zwei Lehrrettungsassistenten und kann somit die Ausbildung des Rettungsdienstpersonals in einem Rettungswachenpraktikum vornehmen. Zukünftig ist geplant, die Lehrrettungsassistenten zu Notfallsanitätern und Praxisanleiter fortzubilden, um den gestiegenen Anforderungen einer staatlich anerkannten Lehrrettungswache Rechnung zu tragen.

Aufgaben

Der Lehrrettungsassistent (LRA) ist Praxisanleiter im Rettungsdienst und ist für die Aus- und Fortbildung zuständig. Der verantwortliche LRA muss Lehr- und Ausbildungspläne erstellen und schließlich die Erfolge kontrollieren und entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Unsere LRA gestallten die jährliche Pflichtfortbildung mit, die für Angehörige der Hauptwache, in Iserlohn durch den Märkischen Kreis organisiert werden.

Ausbildungsinhalte: 

  • Vorbereitung des Rettungswachenpraktikums
  • Berichtshefte erstellen (Dokumentation)
  • Praktikumsbescheinigungen
  • Fachkunde zu aktuellen Fragen
  • Sicherstellung der notwendigen verwaltungstechnischen Maßnahmen
  • Vorbereitung des Praktikanten auf das Abschlussgespräch
  • Durchführung des Abschlussgespräches mit dem verantwortlichen Arzt
  • Dokumentation und Bescheinigung des Abschlussgesprächergebnisses mit dem verantwortlichen Arzt

 

Rechtskunde

  • Rettungsassistentengesetz mit Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
  • Notfallsanitätergesetz
  • Landesrechtliche Bestimmungen (z.B. Rettungsgesetz NRW)
  • 520-Stunden–Regelung des Bund-Länder-Ausschusses Rettungswesen (RettSan Ausbildung)
  • Wiederholung zivil- und strafrechtlich relevanter Bestimmungen („Notkompetenz“, „Schweigepflicht“ usw.)
  • Arbeits- und Sozialrecht (Ausbildungsvertrag, Tarifrecht, Unfall- und Gesundheitsschutz)

Datum


Montag, 05. Juni 2023

Dienst Feuer- und Rettungswache


Im Dienst ist Wachabteilung 1