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Ein unkontrolliertes Feuer lässt sich auch bei Beachtung aller Sicherheitsempfehlungen nicht immer vermeiden. Wie verhält man sich aber richtig?
Brennt es Ihrer Wohnung, so sollten Sie als erstes die Zimmertür zum brennenden Zimmer schließen, anschließend über den Notruf 112 die Feuerwehr alarmieren. Sie selber und Ihre Mitbewohner sollten dann die Wohnung verlassen, die Wohnungstür hinter sich schließen, ggf. weitere Bewohner warnen und an der Straße das Eintreffen der Feuerwehr abwarten.
Brennt es im Keller oder in einer anderen Wohnung (z.B. dort, wo beim Verlassen der Wohnung die Tür nicht geschlossen wurde) und ist deswegen das Treppenhaus verraucht, so bleiben Sie in Ihrer Wohnung und alarmieren Sie die Feuerwehr. Der Versuch, das Gebäude über das verrauchte Treppenhaus zu verlassen, könnte für Sie ernsthafte gesundheitliche Probleme nach sich ziehen, im Regelfall ist Ihre Wohnung in diesem Moment der sicherere Ort. Um einen eventuellen Raucheintritt in Ihre Wohnung zu minimieren, dichten Sie die Wohnungstür zusätzlich z.B. mit nassen Tüchern ab. Warten Sie dann an einem Fenster, vorzugsweise zur Straße gelegen, auf das Eintreffen der Feuerwehr und machen Sie sich entspr. bemerkbar.
Feuerlöscher dienen zur wirksamen Bekämpfung von Entstehungsbränden. Das bedeutet, dass nur kleine und in der Entstehung befindliche Brände erfolgreich gelöscht werden können. Jeder Feuerlöscher ist ohne besondere Kenntnisse zu bedienen, es genügt völlig, die aufgedruckte Gebrauchsanweisung zu befolgen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich allerdings schon jetzt mit der Bedienung der bei Ihnen verfügbaren Feuerlöscher vertraut machen. Lesen Sie dazu die auf dem Feuerlöscher angebrachte Gebrauchsanweisung aufmerksam durch und machen Sie sich mit den vorhandenen Bedienungselementen vertraut. Dies erspart Ihnen im Ernstfall wertvolle Zeit.
Sie sollten auch kontrollieren, ob sich der Feuerlöscher in Ihrer Umgebung für die bei Ihnen vorhandenen brennbaren Stoffe eignet. Auf dem Feuerlöscher sind Piktogramme für die Eignung der verschiedenen Brandklassen aufgedruckt. Die folgenden zwei Tabellen sollen Ihnen Aufschluss über die Brandklassen und Eignung der verschiedenen Feuerlöscher in Bezug auf die jeweiligen Brandklassen geben.
Ein Brand in Ihrer Wohnung / Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte oder verkohlte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt, die rußverschmutzt sind. Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadenstelle hingewiesen. Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden.
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