Für die Kommunikation der Feuerwehr und des Rettungsdienstes werden Funkgeräte im sogenannten BOS Funk (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben z.B. Feuerwehr, Polizei) verwendet.
In jedem Fahrzeug steht ein fest eingebautes BOS Funkgerät im sogenannten 4m Band zur Verfügung. Hierdurch wird die Kommunikation zwischen Leitstelle und Fahrzeug oder zwischen mehreren Fahrzeugen ermöglicht.
Durch sogenannte Relais-Stationen (Verstärkerstellen) ist eine flächen-deckende Erreichbarkeit im gesamten Märkischen Kreis sichergestellt.
Derzeit befindet sich die Ausstattung der Fahrzeuge mit neuen Digital-Funkgeräten im Aufbau.
An Einsatzstellen werden Handsprechfunkgeräte im 2m Band eingesetzt. Die Reichweite beträgt je nach örtlicher Gegebenheit einige hundert Meter.
Im ganzen Bereich der BOS dürfen nur zugelassene Funkgeräte eingesetzt werden! Die Zulassung erfolgt nach bestandener Prüfung durch die Prüfstelle an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg in Bruchsal bzw. Prüf- und Messstelle der Polizei in Bonn.
Grundlage für diese Prüfungen ist je nach Funkgeräteklassifizierung die jeweilige "Technische Richtlinie der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" ( TR - BOS )
1 Einsatzbereit über Funk erreichbar
2 Einsatzbereit auf der Wache (über Funk/Telefon/Melder/Wachenalarm
--erreichbar)
3 Mit Einsatzauftrag unterwegs zur Einsatzstelle
4 Ankunft an der Einsatzstelle
5 Sprechwunsch
6 Nicht Einsatzbereit (z.B. Defekt, nach Infektionstransporten)
7 Bei Rettungsdiensteinsätzen: Patient aufgenommen
8 Bei Rettungsdiensteinsätzen: Eintreffen am Krankenhaus (oder Zielort)
9 Handquittung (Fahrzeugbesatzung hat verstanden)